Beschreibung
Auszug aus dem Vorwort:
Schon mit dem Anwachsen der 16bändigen Reihe dieses Adelslexikons in den Jahren 1972 bis 2005 und wieder nach Erscheinen des Ergänzungsbandes 2008 (Band XVII) wurde der Wunsch nach einem Gesamtregister laut, das mit Band XVIII nun vorliegt. Es enthält nicht nur alle 14.327 Familienartikel der Reihe und Hinweise auf die Nachträge im Ergänzungsband, sondern darüber hinaus sämtliche in den einzelnen Artikeln vorkommenden Adelsnamen in alphabetischer Reihenfolge jeweils mit Hinweis auf Band und Seite. Damit werden nicht nur die rund 2000 Familienartikel des Nachtragsbandes eingereiht, von denen etwa ein Drittel in den Bänden I bis XVI noch gar nicht enthalten war, sondern vor allem auch sogenannte Doppelnamen erschlossen.
Eine Notwendigkeit für die Bearbeitung dieses Gesamtregisters ergab sich schon aus der Tatsache, daß eine beträchtliche Anzahl von Familien des deutschen und insbesondere des österreichischen Adels nur eine abgekürzte Form ihres Adelsnamens führt und zwar nur das Prädikat unter Weglassung des Stammnamens. Diese Familien sind deshalb im Alphabet nicht unter ihrem diplomgemäßen Namen zu finden.
Das Register dient also hauptsächlich dem Auffinden von Familien, die in Geschichte und Gesellschaft nicht unter ihrem eigentlichen Namen bekannt sind. So wird für die Familie des Reichspräsidenten Paul v.Hindenburg (1847-1934) auf ihren vollständigen diplomgemäßen Namen v.Beneckendorff u.v.Hindenburg und für die Familie des Grafen Claus v.Stauffenberg (1907-1944) auf ihren vollständigen Namen Schenk v.Stauffenberg verwiesen. Auch die in Österreich als Grafen Traun bekannte Familie steht unter ihrem diplomgemäßen Namen v.Abensperg u.Traun, und da der vollständige Name der heutigen Grafen Nesselrode „Graf Droste zu Vischering v.Nesselrode-Reichenstein“ lautet, sind sie unter Droste zu finden. Als Beispiele für österreichische Familien, die gesellschaftlich ausschließlich den Prädikatsnamen führen, seien die Grafen Matz v.Spiegelfeld und die Freiherren Wenzl v.Sternbach angeführt, die nur als Grafen v.Spiegelfeld bzw. als Freiherren v.Sternbach bekannt sind.
Da im Adelslexikon auch die im Gothaischen Hofkalender und im Genealogischen Handbuch der Fürstlichen Häuser veröffentlichten ausländischen Fürstenhäuser nachgewiesen sind, bedingen die von diesen geführten Titel weitere Hinweise. Nur mit deren Hilfe können etwa die Herzöge v.Lauenburg, Marlborough oder Westminster und die Fürsten v.Soubise oder Lampedusa den Häusern Bismarck, Spencer(-Churchill), Grosvenor, Rohan und Tomasi zugeordnet werden und die aus Schillers „Don Carlos“ bekannte Fürstin v.Eboli dem Hause Silva-Tarouca.
Außer den Namen der 14.327 Familienartikel enthält dieses Gesamtregister zusätzlich noch 23.437 Hinweise und bildet mit seinen insgesamt erfaßten 37.764 Namen somit ein das Adelslexikon endgülig abschließendes Nachschlagewerk.